Wer wegen eines erheblichen Schadens seinen Urlaub abbrechen und heimreisen muss, erhält über die HanseMerkur Hausratversicherung die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet – inklusive der Kosten mitreisender Personen aus der häuslichen Gemeinschaft. Hier erfahren Sie, ab welchem Schadenbetrag ein Versicherungsfall als erheblich gilt, was als Urlaubsreise zählt und bis zu welcher Höhe die Entschädigung reicht.
Rückreisekosten aus dem Urlaub sind gedeckt. Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Versicherungsort reist.
Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wann ist ein Versicherungsfall erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich.
Was gilt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat oder dienstlich veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Höhe der Erstattung:
- Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt.
- Die Höhe richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Muss ein Urlaub abgebrochen werden, weil zu Hause ein größerer Schaden eingetreten ist und die eigene Anwesenheit am Versicherungsort nötig ist, übernimmt die Versicherung die dadurch entstehenden zusätzlichen Reisekosten. Berücksichtigt werden dabei auch die Kosten der mitreisenden Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Ersetzt wird ein angemessener Betrag, der sich am ursprünglichen Reisemittel und an der Dringlichkeit der Heimreise orientiert.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls die Urlaubsreise vorzeitig abbricht und an den Versicherungsort reist und die Anwesenheit dort erforderlich ist.
Ab welchem Schaden gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro voraussichtlich übersteigt.
Sind auch die Kosten mitreisender Personen abgedeckt?
Ja. Erstattet werden auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was zählt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat oder dienstlich veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Sie richten sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]