Beim Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz der HanseMerkur Hausratversicherung auf die neue Wohnung über – während des Umzugs sind sogar beide Wohnungen abgesichert. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, was bei Doppelwohnsitz oder Umzug ins Ausland passiert und warum die neue Wohnung rechtzeitig angezeigt werden muss.
Es besteht Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel.
Umzug in eine neue Wohnung
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Mehrere Wohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Umzug ins Ausland
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Anzeige der neuen Wohnung
Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei sind folgende Angaben zu beachten:
- Die neue Wohnfläche ist in Quadratmetern anzugeben.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
- Die Anzeige muss in Textform erfolgen (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief).
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, muss seinen Hausrat nicht neu versichern: Der bestehende Schutz zieht einfach mit in die neue Wohnung um. In der Übergangsphase sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung abgesichert, damit während des Umzugs keine Lücke entsteht. Wichtig ist, die neue Wohnung rechtzeitig zu melden und die neuen Rahmendaten mitzuteilen, damit der Schutz zur neuen Situation passt.
Häufige Fragen
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz?
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Wie und bis wann muss ich den Wohnungswechsel melden?
Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben; bei zuvor vereinbarten besonderen Sicherungen ist mitzuteilen, ob diese auch in der neuen Wohnung vorhanden sind.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]