Kommen Schlüssel für Wohnungstüren oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung die Kosten für notwendige Schlossänderungen im Rahmen des Versicherungsschutzes.
Die HanseMerkur Hausratversicherung erstattet Kosten für Schlossänderungen im Rahmen des Versicherungsschutzes.
Voraussetzung für die Erstattung:
- Schlüssel für Türen der Wohnung sind durch einen Versicherungsfall abhandengekommen, oder
- Schlüssel für in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke sind durch einen Versicherungsfall abhandengekommen.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Schlüssel infolge eines versicherten Ereignisses verloren, kann das betroffene Schloss geändert werden. Die dafür anfallenden Kosten werden übernommen. Das gilt sowohl für Schlüssel zu Türen der Wohnung als auch für Schlüssel zu Wertschutzschränken, die sich in der Wohnung befinden.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für eine Schlossänderung erstattet?
Ja, die HanseMerkur Hausratversicherung deckt Kosten für Schlossänderungen im Rahmen des Versicherungsschutzes.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Sind auch Schlüssel für Wertschutzschränke abgedeckt?
Ja, sofern es sich um in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke handelt und die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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