Wie lange läuft Ihre HanseMerkur Hausratversicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein vermerkten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend – sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann das versicherte Interesse wegfällt, etwa bei Auflösung des Hausrats oder Tod des Versicherungsnehmers.
Der Vertrag ist für den Zeitraum gültig, der auf dem Versicherungsschein vermerkt ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Für die Hausratversicherung gilt:
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch:
- a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Hausratversicherung läuft für die Zeit, die im Versicherungsschein steht. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sie sich automatisch, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Kürzere Verträge enden von selbst. Endet der Grund für die Versicherung dauerhaft – etwa weil der Haushalt aufgelöst wird –, endet auch der Schutz für diesen Bereich. Ein Umzug beendet den Vertrag hingegen nicht.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert bei einem Wohnungswechsel?
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses und beendet den Vertrag daher nicht.
Wann gilt das versicherte Interesse in der Hausratversicherung als weggefallen?
Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählen auch die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung sowie die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Was geschieht mit dem Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod – es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
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