Bei der HanseMerkur Hausratversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, Versicherungsscheine zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen. Erfahren Sie, welche Vollmachten für Vertragsabschluss, Widerruf und Zahlungen konkret gelten.
Es gibt eine Vollmacht des Versicherungsvertreters. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers bestimmte Erklärungen von Ihnen entgegennehmen – etwa rund um den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung Ihres Vertrages. Außerdem kann er Ihnen Versicherungsscheine aushändigen und Zahlungen annehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Wurde diese Zahlungsvollmacht eingeschränkt, wirkt die Einschränkung Ihnen gegenüber nur dann, wenn Sie davon wussten oder nur wegen grober Fahrlässigkeit nichts davon wussten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht mir gegenüber?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
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