Bei der HanseMerkur Hausratversicherung kann der Versicherer die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder während eines laufenden Verfahrens gegen den Versicherungsnehmer. Hier erfahren Sie, wann eine Aufschiebung der Zahlung möglich ist.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
In bestimmten Situationen darf der Versicherer die Auszahlung vorübergehend zurückhalten. Das ist der Fall, wenn nicht sicher ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich empfangsberechtigt ist, oder wenn im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten läuft.
Häufige Fragen
Wann kann die HanseMerkur die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet Zweifel an der Empfangsberechtigung?
Damit ist gemeint, dass unklar ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich berechtigt ist, die Zahlung zu empfangen. Bestehen solche Zweifel, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle?
Ja. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Gegen wen darf sich das Verfahren richten?
Relevant ist ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten, das aus Anlass dieses Versicherungsfalls geführt wird.
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