Bei der HanseMerkur Hausratversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wichtig dabei: Diese Regelung gilt vorbehaltlich der Bestimmungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder der Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz greift, steht in Ihrem Versicherungsschein. Ob der Schutz tatsächlich zu diesem Zeitpunkt einsetzt, hängt jedoch davon ab, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten die dafür vorgesehenen Regelungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz der HanseMerkur Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Woraus ergibt sich der genaue Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Gibt es Einschränkungen zum Versicherungsbeginn?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags?
In diesem Fall gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]