Der Auslandsschutz der HanseMerkur Kfz-Versicherung greift nicht in jedem Fall: Bei genehmigten Rennen mit Fokus auf Höchstgeschwindigkeit samt Übungsfahrten, bei Erdbeben, Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie bei Schäden durch Kernenergie besteht kein Versicherungsschutz.
1. Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten dar.
2. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
3. Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Der Auslandsschutz deckt nicht alle Situationen ab. Für bestimmte, klar benannte Ereignisse leistet die Versicherung nicht. Dazu zählen die Teilnahme an genehmigten Rennveranstaltungen mit dazugehörigen Übungsfahrten, Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben, durch Krieg und innere Unruhen sowie durch Maßnahmen der Staatsgewalt und durch Kernenergie. In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei genehmigten Rennen versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Was gilt bei der Teilnahme an nicht genehmigten Rennen?
Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten dar.
Sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Erdbeben abgedeckt?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
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