Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung können einzelne Vertragsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung für bestehende Verträge geändert, ergänzt oder ersetzt werden – etwa bei neuen Rechtsvorschriften oder höchstrichterlicher Rechtsprechung. Erfahren Sie, welche Bereiche betroffen sind, warum Sie dabei nicht schlechter gestellt werden dürfen und welche Widerspruchsfrist gilt.
1. Einzelne Bedingungen können wir mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge ändern, ergänzen oder ersetzen,
- wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, die diese Bedingungen betrifft oder auf der diese beruhen,
- bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
- wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt oder
- wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mit geltendem Recht nicht vereinbar beanstandet und die Versicherung zur Abänderung auffordert und dadurch eine durch gesetzliche Bestimmungen nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist und das Verhältnis Beitragsleistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße gestört wird.
Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreffen:
- Umfang des Versicherungsschutzes;
- Deckungsausschlüsse und
- Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherten.
2. Keine Schlechterstellung:
Die geänderten Bedingungen dürfen Sie als einzelne Regelung und in Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.
3. Bekanntgabe und Widerspruch:
Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind Ihnen schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der Änderung zu erläutern.
Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform widersprechen. Hierauf werden wir bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Änderungen nicht in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur darf einzelne Vertragsbedingungen nur unter klar festgelegten Umständen anpassen, etwa wenn sich die Rechtslage oder die Rechtsprechung ändert. Solche Anpassungen dürfen Sie nicht schlechter stellen als vorher. Über eine Änderung werden Sie schriftlich informiert – mit Angabe von Inhalt und Grund. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der genannten Frist widersprechen.
Häufige Fragen
Wann darf die HanseMerkur Vertragsbedingungen ändern?
Einzelne Bedingungen können mit Wirkung für bestehende Verträge geändert, ergänzt oder ersetzt werden, wenn eine betreffende Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, bei neuer oder geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn ein Gericht Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt oder wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese durch Verwaltungsakt beanstandet und eine nicht zu schließende Vertragslücke entsteht.
Welche Bereiche können von einer Änderung betroffen sein?
Die Änderung gilt nur für Bedingungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes, Deckungsausschlüsse sowie die Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherten betreffen.
Kann ich durch eine Änderung schlechter gestellt werden?
Nein. Die geänderten Bedingungen dürfen Sie als einzelne Regelung und im Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.
Wie kann ich einer Änderung widersprechen?
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Änderungen nicht in Kraft.
Werde ich über eine Änderung informiert?
Ja. Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind Ihnen schriftlich bekannt zu geben, wobei Inhalt und Grund der Änderung erläutert werden. Auf die Widerspruchsmöglichkeit wird bei der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]