Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung kann der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – selbst von einem anderen Versicherer – auf das versicherte Fahrzeug übertragen werden. Ob Fahrzeugwechsel, Rabatttausch, der Schadenverlauf einer anderen Person oder ein Versichererwechsel: Hier erfahren Sie, in welchen Fällen die Übernahme möglich ist und wie sie sich auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt.
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen in folgenden Fällen übernommen:
1. Fahrzeugwechsel
Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
2. Rabatttausch
- a) Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
- b) Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll, wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird. Sofern Sie den Schadenfreiheitsrabatt auf ein weiteres Fahrzeug übertragen, gilt für den anderen, weiter bestehenden Vertrag.
3. Schadenverlauf einer anderen Person
Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
4. Versichererwechsel
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt.
Was bedeutet das konkret?
Ein bereits aufgebauter Schadenverlauf muss beim Wechsel des Fahrzeugs oder des Versicherers nicht verloren gehen. Er kann in bestimmten Situationen auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs übertragen werden – etwa wenn Sie ein neues Auto anstelle des alten anschaffen, den Rabatt zwischen Fahrzeugen tauschen, überwiegend das Fahrzeug einer anderen Person gefahren haben oder von einem anderen Versicherer zur HanseMerkur wechseln. Diese Übernahme wirkt sich auf die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse aus.
Häufige Fragen
Kann ein Schadenverlauf von einem anderen Versicherer übernommen werden?
Ja. Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auch dann übernommen, wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – unter den geltenden Voraussetzungen.
In welchen Fällen wird der Schadenverlauf übernommen?
In vier Fällen: beim Fahrzeugwechsel, beim Rabatttausch, bei der Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person sowie beim Versichererwechsel zur HanseMerkur.
Was ist ein Rabatttausch?
Beim Rabatttausch besitzen Sie neben dem versicherten Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug, das Sie veräußern oder ohne Ruheversicherung außer Betrieb setzen und die Übernahme des Schadenverlaufs beantragen. Alternativ versichern Sie ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis genutzt werden soll, und beantragen die Übertragung des Schadenverlaufs vom bisherigen auf das weitere Fahrzeug.
Kann ich den Schadenverlauf einer anderen Person übernehmen?
Ja, wenn das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde und Sie die Übernahme des Schadenverlaufs beantragen.
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