Die HanseMerkur Kfz-Versicherung bündelt mit der Zusatzleistung Exklusiv zahlreiche erweiterte Leistungen – von der Eigenschadendeckung über Schutz bei Entwendung, Kurzschluss- und Tierbiss-Folgeschäden bis hin zu Neupreis-, Kaufpreis- und Wertminderungsleistungen sowie einer Leistungs-Update-Garantie. Hier erfahren Sie, welche Grenzen, Fristen und Voraussetzungen dabei gelten.
1. Erweiterte Eigenschadendeckung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst auch solche Sachschäden, die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads (auch auf Ihrem eigenen Grundstück), Ihnen gehörenden Gebäuden und sonstigen Sachen verursacht werden.
Ihre Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
2. Entwendung
- Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
- Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile (z. B. Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden.
Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden.
Beispiel: Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das Fahrzeug.
- Zusätzlich erfolgt bei Liegenlassen oder Verlieren der Fahrzeugschlüssel eine hälftige Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes.
3. Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Durch Kurzschluss sind bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 EUR mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssystem). Voraussetzung für den Ersatz eines Aggregatschadens ist, dass ein Sachverständiger der HanseMerkur, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Kurzschlussschaden zurückzuführen ist.
4. Tierbiss-Folgeschäden
Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind bis 20.000 EUR mitversichert.
5. Die Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
6. Die Kaufpreisentschädigung
Die Kaufpreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
7. Wertminderung
In Ergänzung zu den Reparaturkosten zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten.
Voraussetzung ist, dass der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate ist und die Reparaturkosten 1.000 EUR übersteigen.
8. Kein Abzug neu für alt bei:
- Autoradios und Geräten, die der Sprach- und Musikwiedergabe dienen nebst Zubehör,
- Funk-Geräten,
- Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen oder entsprechenden Mehrzweckgeräten.
9. Überführungskosten
Bei der Abrechnung eines Schadens ersetzen wir auch die Überführungskosten bzw. Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 24 Monate ist.
10. Die Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
Zur Leistungs-Update-Garantie
Es gelten auch künftige Leistungsverbesserungen der Zusatzleistung Exklusiv für Ihren Vertrag. Die Verbesserungen gelten ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Zusatzleistung Exklusiv erweitert Ihren Kfz-Schutz an mehreren Stellen: Sie deckt bestimmte Schäden an eigenen Fahrzeugen und Sachen ab, sichert Sie zusätzlich bei Entwendung, Kurzschluss- und Tierbiss-Folgeschäden und beteiligt sich an Schlüssel- und Überführungskosten. Hinzu kommen Regelungen zu Neupreis-, Kaufpreis- und Wertminderungsleistungen sowie die Zusage, dass künftige Leistungsverbesserungen automatisch für Ihren Vertrag gelten. Für viele Leistungen gelten dabei feste Grenzen, Selbstbeteiligungen und Fristen, etwa zum Fahrzeugalter.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Eigenschäden?
Die Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
Sind Vandalismusschäden bei einer Entwendung mitversichert?
Nein. Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden – zum Beispiel das Aufschlitzen des Sitzes oder Tritte gegen das Fahrzeug – sind nicht versichert.
Bis zu welcher Höhe sind Tierbiss-Folgeschäden abgesichert?
Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Wann wird die pauschale Wertminderung gezahlt?
In Ergänzung zu den Reparaturkosten zahlt die HanseMerkur eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate ist und die Reparaturkosten 1.000 EUR übersteigen.
Gelten künftige Leistungsverbesserungen auch für meinen Vertrag?
Ja. Durch die Leistungs-Update-Garantie gelten auch künftige Leistungsverbesserungen der Zusatzleistung Exklusiv für Ihren Vertrag – ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.
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