Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die erweiterten Leistungen der Zusatzleistung Exklusiv und deren Vorteile für Versicherte.
1. Erweiterte Eigenschadendeckung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst auch solche Sachschäden, die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads (auch auf Ihrem eigenen Grundstück), Ihnen gehörenden Gebäuden und sonstigen Sachen verursacht werden.
Ihre Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis und die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
2. Entwendung
- Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
- Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile (z. B. Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden.
Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden.
Beispiel: Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das Fahrzeug.
- Zusätzlich erfolgt bei Liegenlassen oder Verlieren der Fahrzeugschlüssel eine hälftige Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes.
3. Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Durch Kurzschluss sind bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 EUR mitversichert. +
Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssystem). Voraussetzung für den Ersatz eines Aggregatschadens ist, dass ein Sachverständiger der HanseMerkur, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Kurzschlussschaden zurückzuführen ist.
4. Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind bis 20.000 EUR mitversichert.
5. Die Neupreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
6. Die Kaufpreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
7. Wertminderung
In Ergänzung zu den Reparaturkosten zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten.
Voraussetzung ist, dass der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate ist und die Reparaturkosten 1.000 EUR übersteigen
8. Kein Abzug neu für alt bei
- Autoradios und Geräten, die der Sprach- und Musikwiedergabe dienen nebst Zubehör,
- Funk-Geräten,
- Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen oder entsprechenden Mehrzweckgeräten.
9. Bei der Abrechnung eines Schadens ersetzen wir auch die Überführungskosten bzw. Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 24 Monate ist.
10. Die Neupreisentschädigung wird unter den dort genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt
zur Leistungs-Update-Garantie
Es gelten auch künftige Leistungsverbesserungen der Zusatzleistung Exklusiv für Ihren Vertrag. Die Verbesserungen gelten ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.