Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung kann sich Ihr Beitrag ändern, wenn sich die Umstände wandeln – etwa durch den Schadenfreiheitsrabatt, geänderte Tarifmerkmale, eine neue Regionalklasse nach Wohnsitzwechsel oder eine andere Verwendung des Fahrzeugs. Erfahren Sie, welche Mitteilungspflichten gelten und welche Folgen unzutreffende Angaben haben.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System ändern.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
1. Welche Änderungen werden berücksichtigt:
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift „Weitere Tariferungsmerkmale“ aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu.
Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
2. Auswirkung auf den Beitrag:
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
3. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag mit Beginn des Monats, in dem die Änderungsmitteilung bei uns eingegangen ist.
Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.
Mittteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
1. Anzeige von Änderungen:
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „weitere Tariferungsmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
2. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung:
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
3. Folgen von unzutreffenden Angaben:
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
4. Haben Sie (a) vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder (b) Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, werden wir den Beitrag – im Fall (a) – rückwirkend ab Beginn, und – im Fall (b) – rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen neu berechnen.
In beiden Fällen werden wir eine Vertragsstrafe von 50% eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr erheben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen erhoben wird und sofort fällig ist.
Wir verzichten auf die uns zustehenden Rechte nach den §§ 19 bis 22 und §§ 23 bis 26 VVG.
5. Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben;
- und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen.
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Kfz-Beitrag ist nicht in Stein gemeißelt: Ändern sich während der Vertragslaufzeit bestimmte Umstände – etwa Ihr Schadenfreiheitsrabatt, ein im Versicherungsschein hinterlegtes Tarifmerkmal, die Regionalklasse nach einem Umzug oder die Art beziehungsweise Verwendung Ihres Fahrzeugs –, kann die HanseMerkur den Beitrag neu berechnen. Das kann günstiger oder teurer werden. Wichtig ist, dass Sie relevante Änderungen unverzüglich melden, denn unzutreffende oder verschwiegene Angaben können zu einer rückwirkenden Neuberechnung und zusätzlichen Kosten führen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der neue Beitrag, wenn sich ein Tarifmerkmal ändert?
Grundsätzlich gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag mit Beginn des Monats, in dem die Änderungsmitteilung bei uns eingegangen ist.
Muss ich Änderungen von Beitragsmerkmalen melden?
Ja. Die Änderung eines im Versicherungsschein unter „weitere Tariferungsmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Was passiert bei unzutreffenden oder verschwiegenen Angaben?
Wurde deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht. Bei vorsätzlich unzutreffenden Angaben oder vorsätzlich unterlassener Anzeige wird der Beitrag neu berechnet und eine Vertragsstrafe von 50 % eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die sofort fällig ist.
Was ändert sich am Beitrag, wenn ich umziehe?
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird das Fahrzeug dadurch einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.
Habe ich ein Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, kann die HanseMerkur den Vertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]