Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die rechtlichen Aspekte von Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz.
1. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
2. Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Für Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.