Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen Versicherungsschutz. Wann dieser Schutz greift, welche Zulassungsfahrten dazugehören und wann ein rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist, erfahren Sie hier.
1. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
2. Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Für Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens unterwegs sind, sind Sie über die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Schutzbriefleistungen auch dann geschützt, wenn das Kennzeichen noch nicht oder nicht mehr gestempelt ist. Gemeint sind zum Beispiel Fahrten zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung. Für Fahrten, bei denen eigentlich ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen nötig ist, gilt dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Bin ich bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen versichert?
Ja, in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Was gilt als Zulassungsfahrt?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu zählen etwa Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette, Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung sowie Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette.
Gilt der Schutz auch für Fahrten mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
In welchem Bereich sind Fahrten zur Zulassungsstelle oder Hauptuntersuchung versichert?
Diese Fahrten sind innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen erteilt hat.
Wie lange gilt der Schutz nach Entfernung der Stempelplakette?
Für Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen besteht Schutz bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
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