Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag nach gefahrerheblichen Umständen – etwa der jährlichen Fahrleistung, dem Abstellplatz, der Postleitzahl des Halters oder dem Alter der Fahrzeugnutzer. Erfahren Sie, welche Angaben in die Beitragsberechnung einfließen und was passiert, wenn Angaben fehlen.
1. Grundlage Ihres Versicherungsbeitrags:
Ihr Versicherungsbeitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz, in der Voll- und Teilkaskoversicherung richtet sich nach gefahrerheblichen Umständen.
Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben von Ihnen verlangen, es sei denn, sie werden nur für statistische Erhebungen benötigt, worauf wir Sie im Antrag besonders hinweisen.
Die gefahrerheblichen Umstände werden von uns nach finanz- und versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft.
2. Gefahrerhebliche Umstände sind zum Beispiel:
- Jährliche Fahrleistung
- Abstellplatz des Fahrzeugs
- Vorhandensein von selbstgenutztem Wohneigentum bzw. einer Wohngebäudeversicherung
- Nutzung des Fahrzeugs
- Anerkennung als Betriebsausgabe, Vorsteuerabzugsberechtigung
- Finanzierung des Fahrzeugs
- Alter des Fahrzeugs beim Erwerb durch den Versicherungsnehmer
- Zulassung des Fahrzeugs auf vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrzeugnutzer
- Teilnahme am „Begleiteten Fahren“
- Hauptberuf des Versicherungsnehmers / Branche in welcher der Versicherungsnehmer tätig ist
- Zahlungsmodus (Zahlungsart und Zahlungsperiode)
- Aufbauart
- Technische Fahrzeugdaten
- Fahrtzweck
- Fahrverhalten
3. Fehlende Angaben bei Vertragsabschluss:
Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben, wird der Beitrag berechnet, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht.
Was bedeutet das konkret?
Der Preis Ihrer Kfz-Versicherung wird nicht pauschal festgelegt, sondern anhand verschiedener Merkmale rund um Sie, Ihr Fahrzeug und dessen Nutzung berechnet. Diese Merkmale nennt die HanseMerkur „gefahrerhebliche Umstände“. Dazu gehören unter anderem, wie viel Sie fahren, wo das Fahrzeug steht, wer es nutzt und welchen Beruf Sie ausüben. All diese Angaben werden zusammengeführt, um Ihren individuellen Beitrag zu ermitteln. Wichtig ist deshalb, alle abgefragten Angaben zu machen – denn fehlen welche, wird zu Ihren Ungunsten gerechnet.
Häufige Fragen
Was sind gefahrerhebliche Umstände?
Das sind alle Umstände, zu denen die HanseMerkur im Antrag Angaben von Ihnen verlangt – ausgenommen solche, die nur für statistische Erhebungen benötigt werden und auf die im Antrag besonders hingewiesen wird. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrags.
Welche Angaben beeinflussen meinen Beitrag?
Zum Beispiel die jährliche Fahrleistung, der Abstellplatz des Fahrzeugs, selbstgenutztes Wohneigentum bzw. eine Wohngebäudeversicherung, die Nutzung des Fahrzeugs, die Postleitzahl des Fahrzeughalters, das Alter von Versicherungsnehmer und Fahrzeugnutzern, der Hauptberuf, der Zahlungsmodus, technische Fahrzeugdaten, Fahrtzweck und Fahrverhalten.
Für welche Bereiche gelten die gefahrerheblichen Umstände?
Sie gelten für den Versicherungsbeitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz sowie in der Voll- und Teilkaskoversicherung.
Wie werden die Umstände in den Beitrag umgerechnet?
Die gefahrerheblichen Umstände werden von der HanseMerkur nach finanz- und versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft.
Was passiert, wenn bei Vertragsabschluss Angaben fehlen?
Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben, wird der Beitrag berechnet, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]