Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt, welche gefahrerheblichen Umstände zur Beitragsberechnung herangezogen werden und deren Auswirkungen auf die Prämie.
1. Ihr Versicherungsbeitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz, in der Voll- und Teilkaskoversicherung richtet sich nach gefahrerheblichen Umständen.
Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben von Ihnen verlangen, es sei denn, sie werden nur für statistische Erhebungen benötigt, worauf wir Sie im Antrag besonders hinweisen.
Die gefahrerheblichen Umstände werden von uns nach finanz- und versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft.
2. Gefahrerhebliche Umstände sind zum Beispiel:
- Jährliche Fahrleistung
- Abstellplatz des Fahrzeugs
- Vorhandensein von selbstgenutztem Wohneigentum bzw. einer Wohngebäudeversicherung
- Nutzung des Fahrzeugs
- Anerkennung als Betriebsausgabe, Vorsteuerabzugsberechtigung
- Finanzierung des Fahrzeugs
- Alter des Fahrzeugs beim Erwerb durch den Versicherungsnehmer
- Zulassung des Fahrzeugs auf vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrzeugnutzer
- Teilnahme am „Begleiteten Fahren“
- Hauptberuf des Versicherungsnehmers / Branche in welcher der Versicherungsnehmer tätig ist
- Zahlungsmodus (Zahlungsart und Zahlungsperiode)
- Aufbauart
- Technische Fahrzeugdaten
- Fahrtzweck
- Fahrverhalten
3. Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben, wird der Beitrag berechnet, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht.