Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung legt die Zahlungsperiode fest, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge entrichten – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Erfahren Sie, wo Sie Ihre vereinbarte Zahlungsperiode finden, wann eine Änderung möglich ist und in welchen Fällen nur eine jährliche Zahlung zulässig ist.
Die Zahlungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen.
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsperiode kalkuliert.
Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Änderung der Zahlungsperiode ist nur zur nächsten Fälligkeit möglich.
Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist die Beitragsfälligkeit der Versicherungsbeginn. Als Zahlungsperiode ist nur ein Jahr möglich.
Für folgende Verträge ist als Zahlungsperiode ebenfalls nur ein Jahr möglich:
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
- Verträge mit negativer Bonitätsauskunft
- Verträge, die bei Vertragsbeginn in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in die Klassen S oder M eingestuft sind
Die Laufzeit des Vertrags kann sich von der Zahlungsperiode unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Zahlungsperiode gibt an, in welchem zeitlichen Abstand Sie Ihre Beiträge zahlen. Je nach Vereinbarung erfolgt das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. In welchem Rhythmus Sie zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Umstellen lässt sich die Zahlungsperiode jeweils zur nächsten Fälligkeit. In bestimmten Fällen – etwa bei einem Saisonkennzeichen oder bei besonderen Vertragssituationen – ist ausschließlich die jährliche Zahlung vorgesehen.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsperioden sind bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsperiode kalkuliert.
Wo finde ich meine vereinbarte Zahlungsperiode?
Welche Zahlungsperiode Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Kann ich die Zahlungsperiode ändern?
Eine Änderung der Zahlungsperiode ist nur zur nächsten Fälligkeit möglich.
Wann ist nur eine jährliche Zahlung möglich?
Nur ein Jahr als Zahlungsperiode ist möglich bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen sowie bei Verträgen, die vom Vorversicherer gekündigt wurden, die eine negative Bonitätsauskunft haben oder die bei Vertragsbeginn in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in die Klassen S oder M eingestuft sind.
Entspricht die Vertragslaufzeit der Zahlungsperiode?
Nein, die Laufzeit des Vertrags kann sich von der Zahlungsperiode unterscheiden.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]