Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland bietet die HanseMerkur Kfz-Versicherung besonderen Auslandsschutz: Sie ersetzt Personen- und Sachschäden so, als wäre der schuldige Unfallgegner bei ihr haftpflichtversichert – gültig für Pkw, Krafträder, Wohnmobile und weitere Fahrzeuge auf Reisen von bis zu 12 Wochen.
Es gilt besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
Dieser Schutz gilt:
- nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile
- nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen
- nicht bei Kurzzeitkennzeichen
- sofern vereinbart
Versichert ist:
1. Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Fahrzeug auf einer Reise im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir den Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
2. Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird.
Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
3. Gegnerisches Fahrzeug
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
4. Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen.
Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und die andere Seite Schuld hat, springt die HanseMerkur ein und behandelt den Schaden so, als wäre der Unfallgegner selbst bei ihr haftpflichtversichert. Ersetzt werden dabei sowohl Schäden an Personen als auch an Sachen. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um bestimmte Fahrzeugarten handelt und dass Sie sich auf einer Reise befinden – also für einen begrenzten Zeitraum von Ihrem festen Wohnsitz in Deutschland entfernt sind.
Häufige Fragen
Was ersetzt die HanseMerkur beim Auslandsschutz?
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Fahrzeug auf einer Reise im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, wird der Personen- und Sachschaden ersetzt, für den der Unfallgegner einzutreten hat – so, als ob der Unfallgegner bei der HanseMerkur kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Für welche Fahrzeuge gilt der Auslandsschutz?
Der Schutz gilt nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile. Er gilt nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen, nicht bei Kurzzeitkennzeichen und nur, sofern vereinbart.
Was gilt als Personen- oder Sachschaden?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Was zählt als Reise im Sinne des Auslandsschutzes?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Welche Voraussetzungen muss das gegnerische Fahrzeug erfüllen?
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
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