Die HanseMerkur Kfz-Versicherung klärt über den Auslandsschutz auf und erläutert, was im Rahmen dieser Versicherung konkret versichert ist.
Es gilt besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland. (nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile; nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen und sofern vereinbart)
Versichert ist:
1. Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Fahrzeug auf einer Reise im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir den Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
2. Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
3. Gegnerisches Fahrzeug
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
4. Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.