Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet der Verlauf über die Beiträge: Ein schadenfreier Verlauf setzt voraus, dass der Schutz ein Kalenderjahr ununterbrochen bestand und keine entschädigungspflichtige Schadenmeldung erfolgte. Hier erfahren Sie, wann ein Vertrag trotz Schadenmeldung als schadenfrei gilt und wann ein schadenbelasteter Verlauf zu einer Rückstufung führt.
Schadenfreier Verlauf
1. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
- Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
- uns ist in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten.
Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung, Prozesse, Leistungen aus dem Bereich des erweiterten Umfangs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Vermietfahrzeuge, für Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
2. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen nur:
- aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder
- wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.
b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d) Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.
e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil
- eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet,
- Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Schadenbelasteter Verlauf
1. Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach 2. a) b) c) d) e).
2. Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Was bedeutet das konkret?
Ein Kalenderjahr gilt als schadenfrei, wenn Ihr Vertrag durchgehend bestand und Sie in dieser Zeit keinen Schaden gemeldet haben, für den die HanseMerkur zahlen oder Geld zurücklegen musste. Bestimmte Kosten und Leistungen werden dabei nicht mitgezählt, und es gibt Sonderfälle, in denen der Vertrag trotz Schadenmeldung als schadenfrei bewertet wird. Führt ein zunächst als schadenfrei geltender Schaden später doch zu einer Zahlung, kann der Vertrag zurückgestuft werden.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Vertrag als schadenfrei?
Wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für das die HanseMerkur Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden musste.
Welche Kosten zählen nicht in den Schadenverlauf?
Nicht dazu zählen Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse sowie Leistungen aus dem Bereich des erweiterten Umfangs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Vermietfahrzeuge, für Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
Kann mein Vertrag trotz Schadenmeldung schadenfrei bleiben?
Ja. Das gilt unter anderem, wenn Leistungen nur aufgrund von Abkommen der Versicherer oder wegen einer Mehrfachversicherung erfolgen, wenn Rückstellungen in den drei folgenden Kalenderjahren ohne Entschädigung aufgelöst werden, wenn der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung die Entschädigung vollständig erstattet, wenn in der Vollkasko für einen Teilkasko-Schaden geleistet wird oder wenn Sie die Vollkasko nur in Anspruch nehmen, weil der eigentlich haftende Haftpflichtversicherer den Schutz versagt hat.
Wann liegt ein schadenbelasteter Verlauf vor?
Wenn Sie während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die die HanseMerkur Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden muss. Ausgenommen sind die genannten Sonderfälle, in denen der Vertrag als schadenfrei gilt.
Was passiert, wenn ein Schaden erst später zu einer Zahlung führt?
Gilt der Vertrag trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leistet die HanseMerkur aber in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bildet Rückstellungen für diesen Schaden, wird der Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurückgestuft.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]