Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert den Unterschied zwischen schadenfreiem und schadenbelastetem Verlauf und deren Einfluss auf die Beiträge.
Schadenfreier Verlauf
1. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
- Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
- uns ist in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten.
Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung, Prozesse, Leistungen aus dem Bereich des erweiterten Umfangs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Vermietfahrzeuge, für Schutzbriefeistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
2. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen nur:
- aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder
- wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.
b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang
d) Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.
e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil
- eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet,
- Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Schadenbelasteter Verlauf
1. Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach 2. a) b) c) d) e)
2. Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.