Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert, was man gegen Rückstufung tun kann und erläutert Maßnahmen zur Minimierung der Beitragserhöhung.
Um eine Rückstufung zu verhindern, ist Folgendes zu beachten:
1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung.
Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
2. Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind wir verpflichtet, Sie bei Entschädigungsleistungen von weniger als 1.000 EUR auf die Berechtigung einer Erstattung hinzuweisen. Ihr Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden ist binnen 12 Monaten nach Zugang unserer Mitteilung zu stellen.
3. Rabattschutz
(nur für Pkw und sofern abgeschlossen; nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Rabattschutz vereinbart ist.
a) Wenn zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz besteht, wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Die Regelungen bleiben hiervon unberührt
b) Voraussetzungen
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich Ihr Vertrag bei Abschluss des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird neben der Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden.
c) Wegfall der Voraussetzungen
Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung des Vertrages.
d) Laufzeit und Kündigung
Den Rabattschutz können Sie für die Dauer eines Versicherungsjahres abschließen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung.
e) Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers
Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte.