Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung lässt sich eine Rückstufung nach einem Schaden oft vermeiden: In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung können Sie die Entschädigung bis 1.000 EUR innerhalb von 12 Monaten erstatten, und mit vereinbartem Rabattschutz bleibt ein belastender Schaden pro Jahr ohne Folgen für Ihre Schadenfreiheitsklasse.
Um eine Rückstufung zu verhindern, ist Folgendes zu beachten:
1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung.
Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
2. Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind wir verpflichtet, Sie bei Entschädigungsleistungen von weniger als 1.000 EUR auf die Berechtigung einer Erstattung hinzuweisen. Ihr Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden ist binnen 12 Monaten nach Zugang unserer Mitteilung zu stellen.
3. Rabattschutz
(nur für Pkw und sofern abgeschlossen; nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Rabattschutz vereinbart ist.
a) Wirkung des Rabattschutzes
Wenn zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz besteht, wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Die Regelungen bleiben hiervon unberührt.
b) Voraussetzungen
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich Ihr Vertrag bei Abschluss des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird neben der Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden.
c) Wegfall der Voraussetzungen
Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung des Vertrages.
d) Laufzeit und Kündigung
Den Rabattschutz können Sie für die Dauer eines Versicherungsjahres abschließen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung.
e) Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers
Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem kleineren Schaden haben Sie mehrere Möglichkeiten, eine Rückstufung und damit einen höheren Beitrag zu vermeiden. Sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung können Sie die geleistete Entschädigung innerhalb einer festgelegten Frist selbst zurückzahlen, sodass Ihr Vertrag als schadenfrei gilt. Alternativ sorgt ein zuvor vereinbarter Rabattschutz dafür, dass ein Schaden pro Jahr Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht verschlechtert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe kann ich eine Entschädigung zurückzahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden?
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, dass die Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. In der Vollkaskoversicherung weisen wir Sie bei Entschädigungsleistungen von weniger als 1.000 EUR auf die Berechtigung einer Erstattung hin.
Welche Frist habe ich für die Erstattung?
Erstatten Sie die Entschädigung innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. In der Vollkaskoversicherung ist der Antrag auf Freistellung binnen 12 Monaten nach Zugang unserer Mitteilung zu stellen.
Was bewirkt der Rabattschutz?
Besteht zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz, wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.
Welche Voraussetzungen gelten für den Rabattschutz?
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich Ihr Vertrag bei Abschluss in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden. Er gilt nur für Pkw und nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen.
Wie kann ich den Rabattschutz kündigen?
Den Rabattschutz schließen Sie für die Dauer eines Versicherungsjahres ab. Kündigen Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich, verlängert er sich um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung.
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