Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über den Bekleidungsschutz und erklärt, was im Rahmen dieser Versicherung konkret versichert ist.
Bekleidungsschutz (nur für Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads); nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen und sofern vereinbart
1. Versichert ist
Bei Vereinbarung der Zusatzleistung Exklusiv gilt die folgende Besonderheit:
Sofern es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad handelt, ist auch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Schutzbekleidung in Folge eines Schadenereignisses (Zusammenstoß mit Tieren) bei Bestehen einer Teilkaskoversicherung oder (Unfall) bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung versichert.
Voraussetzung ist, dass aufgrund eines dieser Schadenereignisse nicht nur die Bekleidung, sondern auch das gefahrene Fahrzeug beschädigt wurde.
2. Schutzbekleidung
Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskomponenten versehen ist (Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen, Beschichtungen), die den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Fahrens (z.B. Verletzungen des Körpers oder einzelner Körperteile durch Sturz) nachhaltig schützen und / oder die Verletzungsgefahr deutlich minimieren.
- Versichert sind die nachfolgend aufgeführten Teile der Schutzbekleidung, sofern Sie von Ihnen neu erworben wurden:
a) Schutz-Hose,
b) Schutz-Jacke,
c) Schutz-Anzug /Regenkombi,
d) Rückenprotektoren,
e) Protektorenjacke,
f) Schutz-Stiefel,
g) Schutz-Handschuhe.
Hinweis: Schutzhelme sind bereits mitversichert.
- Nicht versichert sind Schutz-Brillen sowie alle sonstigen in a) bis g) nicht benannten Kleidungsstücke.