Wer mit Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad unterwegs ist, kann bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung von einem besonderen Bekleidungsschutz profitieren: Bei Vereinbarung der Zusatzleistung Exklusiv ist auch die Schutzbekleidung mit Protektoren und Sicherheitskomponenten versichert – wenn bei einem Schadenereignis nicht nur die Kleidung, sondern auch das Fahrzeug beschädigt wurde.
Bekleidungsschutz (nur für Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads); nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen und sofern vereinbart
1. Versichert ist
Bei Vereinbarung der Zusatzleistung Exklusiv gilt die folgende Besonderheit:
Sofern es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad handelt, ist auch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Schutzbekleidung in Folge eines Schadenereignisses versichert:
- Zusammenstoß mit Tieren bei Bestehen einer Teilkaskoversicherung
- Unfall bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung
Voraussetzung ist, dass aufgrund eines dieser Schadenereignisse nicht nur die Bekleidung, sondern auch das gefahrene Fahrzeug beschädigt wurde.
2. Schutzbekleidung
Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskomponenten versehen ist (Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen, Beschichtungen), die den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Fahrens (z.B. Verletzungen des Körpers oder einzelner Körperteile durch Sturz) nachhaltig schützen und / oder die Verletzungsgefahr deutlich minimieren.
Versichert sind die nachfolgend aufgeführten Teile der Schutzbekleidung, sofern Sie von Ihnen neu erworben wurden:
- a) Schutz-Hose
- b) Schutz-Jacke
- c) Schutz-Anzug / Regenkombi
- d) Rückenprotektoren
- e) Protektorenjacke
- f) Schutz-Stiefel
- g) Schutz-Handschuhe
Hinweis: Schutzhelme sind bereits mitversichert.
Nicht versichert sind Schutz-Brillen sowie alle sonstigen in a) bis g) nicht benannten Kleidungsstücke.
Was bedeutet das konkret?
Fahren Sie ein motorisiertes Zweirad oder ein Quad und haben die Zusatzleistung Exklusiv vereinbart, springt die Versicherung nicht nur für Schäden am Fahrzeug ein, sondern auch für Ihre spezielle Schutzkleidung. Wichtig ist dabei, dass bei einem Unfall oder einem Zusammenstoß mit Tieren sowohl das Fahrzeug als auch die Kleidung zu Schaden kommen und dass die Kleidung mit Sicherheitskomponenten wie Protektoren ausgestattet ist. Bestimmte neu gekaufte Kleidungsstücke sowie der Schutzhelm sind abgedeckt, andere Teile wie Schutz-Brillen dagegen nicht.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt der Bekleidungsschutz?
Der Bekleidungsschutz gilt nur für Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads.
Welche Voraussetzung muss für die Leistung erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass aufgrund des Schadenereignisses nicht nur die Bekleidung, sondern auch das gefahrene Fahrzeug beschädigt wurde. Der Schutz gilt bei Zusammenstoß mit Tieren bei Bestehen einer Teilkaskoversicherung sowie bei Unfall bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung.
Welche Schutzbekleidung ist versichert?
Versichert sind neu erworbene Schutz-Hose, Schutz-Jacke, Schutz-Anzug / Regenkombi, Rückenprotektoren, Protektorenjacke, Schutz-Stiefel und Schutz-Handschuhe. Sie muss mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskomponenten wie Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen oder Beschichtungen versehen sein.
Sind Schutzhelme mitversichert?
Ja, Schutzhelme sind bereits mitversichert.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schutz-Brillen sowie alle sonstigen nicht benannten Kleidungsstücke. Zudem gilt der Bekleidungsschutz nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen und nicht bei Kurzzeitkennzeichen.
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