Wer sein Fahrzeug verkauft, sollte wissen, was mit der HanseMerkur Kfz-Versicherung passiert: Der Versicherungsschutz geht grundsätzlich auf den Erwerber über, der Beitrag wird nach dessen Angaben und SF-Klasse angepasst. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten für Sie und den Käufer gelten, welche Kündigungsrechte bestehen und was bei einer Zwangsversteigerung gilt.
1. Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz.
2. Anpassung des Beitrags
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers anzupassen, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden.
Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
3. Beitrag für die laufende Zahlungsperiode
Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
4. Anzeige der Veräußerung
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
5. Kündigung des Vertrags
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
6. Zwangsversteigerung
Die Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr Auto, läuft die Kfz-Versicherung in der Regel für den neuen Besitzer weiter – nur der Fahrerschutz bleibt außen vor. Der Beitrag richtet sich dann nach den Angaben und dem Schadenverlauf des Käufers. Wichtig ist, dass sowohl Sie als auch der Käufer den Verkauf umgehend melden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer haben zudem die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Die Versicherung geht auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz.
Ändert sich der Beitrag nach dem Verkauf?
Ja. Der Beitrag wird entsprechend den Angaben des Erwerbers angepasst, wie sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangt würden. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die nach seinem bisherigen Schadenverlauf ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
Muss ich den Verkauf des Fahrzeugs melden?
Ja. Sie und der Erwerber sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kann der Vertrag nach dem Verkauf gekündigt werden?
Ja. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Gelten die Regelungen auch bei einer Zwangsversteigerung?
Ja. Die Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
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