Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert den Fahrerschutz und die Verjährung von Ansprüchen, um Versicherungsnehmer über wichtige Fristen zu informieren.
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.
- Ist ein Anspruch des Versicherten bei dem Versicherer angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt.