In der HanseMerkur Kfz-Versicherung gilt bei Fahrerschutz – wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen und sofern vereinbart)
1. Was ist versichert
Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Personenkraftwagens (Pkw zur Eigenverwendung), Kraftrads, Leichtkraftrads, Trikes, Quads, Campingfahrzeugs, Liefer- oder Lastwagens, der Zug- oder Arbeitsmaschine (Ausnahme: landwirtschaftliche Zugmaschine) verletzt oder getötet wird.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
2. Wer ist versichert
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt. Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
3. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz
Beim Fahrerschutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.