Der Fahrerschutz der HanseMerkur Kfz-Versicherung sichert den berechtigten Fahrer ab, wenn er beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Erfahren Sie, welche Personenschäden versichert sind, wer als berechtigter Fahrer gilt und in welchen Ländern der Versicherungsschutz greift.
1. Was ist versichert
Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Zu den versicherten Fahrzeugen gehören:
- Personenkraftwagen (Pkw zur Eigenverwendung)
- Kraftrad
- Leichtkraftrad
- Trike
- Quad
- Campingfahrzeug
- Liefer- oder Lastwagen
- Zug- oder Arbeitsmaschine (Ausnahme: landwirtschaftliche Zugmaschine)
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
2. Wer ist versichert
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
3. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz
Beim Fahrerschutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrerschutz kümmert sich um den Menschen am Steuer: Wird der berechtigte Fahrer bei einem Unfall während des Lenkens des versicherten Fahrzeugs verletzt oder verstirbt er, greift diese Absicherung für die entstehenden Personenschäden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten steuert. Stirbt der Fahrer, sind auch die Hinterbliebenen im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche einbezogen. Der Schutz gilt in Europa und den zur EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Häufige Fragen
Was ist beim Fahrerschutz versichert?
Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
Sind Hinterbliebene mitversichert?
Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
Gilt das Lenken auch beim Ein- und Aussteigen oder Beladen?
Nein. Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
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