Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert den Auslandsschutz, die Fälligkeit und Abtretung sowie die Zahlung für mitversicherte Personen.
1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Wir sind verpflichtet nach Ihrem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
2. Abtretung
entfällt.
3. Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversicherte Person an sich nur mit deren Zustimmung verlangen.