Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung erfahren Sie, innerhalb welcher Fristen die Leistung fällig wird, wann Vorschüsse möglich sind, was für die Abtretung gilt und unter welcher Bedingung Sie als Versicherungsnehmer eine Zahlung für eine mitversicherte Person verlangen können.
1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Wir sind verpflichtet, nach Ihrem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
2. Abtretung
entfällt.
3. Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversicherte Person an sich nur mit deren Zustimmung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Ihrem Leistungsantrag prüft die Versicherung anhand der eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang sie leistet, und teilt Ihnen das Ergebnis in Textform mit. Ist der Anspruch anerkannt oder haben sich beide Seiten geeinigt, erfolgt die Zahlung zeitnah. Steht bislang nur der Grund fest, können Sie auf Wunsch einen angemessenen Vorschuss erhalten. Eine Zahlung, die einer mitversicherten Person zusteht, können Sie nur mit deren Zustimmung an sich selbst verlangen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist erklärt sich die HanseMerkur zu meinem Leistungsantrag?
Die HanseMerkur erklärt innerhalb eines Monats nach Vorlage der zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform, ob und in welchem Umfang sie ihre Leistungspflicht anerkennt.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Wird der Anspruch anerkannt oder haben sich beide Seiten über Grund und Höhe geeinigt, erfolgt die Leistung innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich einen Vorschuss erhalten?
Ja. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, werden auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse gezahlt.
Gilt eine Regelung zur Abtretung?
Nein, die Abtretung entfällt.
Kann ich als Versicherungsnehmer eine Zahlung für eine mitversicherte Person an mich verlangen?
Das ist nur mit Zustimmung der mitversicherten Person möglich.
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