Bei Meinungsverschiedenheiten mit der HanseMerkur Kfz-Versicherung stehen Ihnen mehrere Wege offen: der unabhängige Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die Versicherungsaufsicht BaFin sowie der Rechtsweg. Bei Streit über die Schadenshöhe in der Kaskoversicherung ist zudem das Sachverständigenverfahren möglich.
1. Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
2. Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafn.de
Tel.: 0228.4108-0; Fax 0228.4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
3. Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Abwicklung Ihres Vertrags nicht einverstanden sind, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Sie können sich an den unabhängigen Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle wenden, sich bei Beschwerden über die Betreuung an die Aufsichtsbehörde BaFin richten oder den Weg über die Gerichte gehen. Geht es speziell um die Höhe eines Schadens in der Kaskoversicherung, steht Ihnen zusätzlich das Sachverständigenverfahren offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Sie können sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden – eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die HanseMerkur hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Was gilt, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Verbraucher, die den Vertrag online (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Sie können sich zwar an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten. Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was kann ich bei Streit über die Schadenshöhe in der Kaskoversicherung tun?
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Kann ich auch vor Gericht gehen?
Ja. Zusätzlich zu Ombudsmann und Aufsicht haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]