Wer bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung seinen Schadenverlauf abgibt, erfährt hier, wie sich die neue Einstufung auf die Schadensfreiheitsklasse und den Beitrag auswirkt: Kfz-Haftpflicht und Vollkasko lassen sich nur gemeinsam abgeben, die Einstufung orientiert sich an der Ersteinstufung, und ein Mehrbeitrag kann nacherhoben werden.
Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
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Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Was bedeutet das konkret?
Geben Sie Ihren Schadenverlauf ab, betrifft das Haftpflicht und Vollkasko immer gemeinsam. Ihr Vertrag wird danach so eingestuft, wie er bei einer Ersteinstufung ausgesehen hätte. War der Vertrag zuvor in Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung erhalten. Ergibt sich durch die Umstellung ein höherer Beitrag, darf dieser nachträglich erhoben werden.
Häufige Fragen
Kann ich den Schadenverlauf nur für die Haftpflicht abgeben?
Nein. Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
In welche SF-Klasse werde ich nach Abgabe des Schadenverlaufs eingestuft?
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs stufen wir Ihren Vertrag in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Was passiert, wenn mein Vertrag in Klasse M oder S war?
Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Kann durch die Umstellung ein höherer Beitrag fällig werden?
Ja. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]