Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt die Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs und deren Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse und Beiträge.
1. Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
2. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
3. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.