Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung wird Ihr Vertrag jährlich zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres neu eingestuft. Erfahren Sie, wann eine Besserstufung in die nächste SF-Klasse erfolgt, welche Regeln bei Saisonkennzeichen sowie den Klassen 1/2, S, 0 und M gelten und wann eine Rückstufung droht.
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.
1. Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der Hauptfälligkeit des Vertrages.
2. Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle eingestuft.
3. Besserstufung bei Saisonkennzeichen
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
4. Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 bzw. Klasse S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2 bzw. aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
- von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,
- von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
5. Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft.
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, wie sich Ihr Vertrag im vergangenen Kalenderjahr entwickelt hat. Sind Sie unfallfrei durch das Jahr gekommen und bestand Ihr Versicherungsschutz durchgehend, rutschen Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse – was sich in der Regel günstig auf den Beitrag auswirkt. Gab es dagegen einen gemeldeten Schaden, kann es zu einer Rückstufung kommen. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und für bestimmte Einstiegsklassen gelten dabei besondere Regeln.
Häufige Fragen
Wann wird mein Vertrag neu eingestuft?
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Die Neueinstufung gilt ab der Hauptfälligkeit des Vertrages.
Was ist bei einem Schadenereignis maßgeblich?
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.
Wann erfolgt eine Besserstufung bei Saisonkennzeichen?
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf eine Besserstufung nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Was passiert bei einem schadenbelasteten Verlauf?
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft.
Wie werden Verträge in SF-Klasse 1/2, S, 0 oder M eingestuft?
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2 bzw. aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. Bei einem Vertragsbeginn vom 2. Januar bis 1. Juli und mindestens sechs Monaten Versicherungsschutz bis zum 31. Dezember erfolgt die Einstufung von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1 bzw. von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
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