Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die jährliche Neueinstufung und deren Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse und die Beitragshöhe.
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.
1. Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der Hauptfälligkeit des Vertrages.
2. Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle eingestuft.
3. Besserstufung bei Saisonkennzeichen
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
4. Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 bzw. Klasse S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2 bzw. aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
- von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,
- von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
5. Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft.