Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung gilt für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen der vereinbarte Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums. Außerhalb der Saison greift der Ruheversicherungsschutz – und für bestimmte Fahrten wie Zulassung oder Hauptuntersuchung besteht sogar begrenzter Haftpflichtschutz.
Versicherungsschutz während der Saison:
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Versicherungsschutz außerhalb der Saison:
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz.
Fahrten außerhalb der Saison:
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten:
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Saisonkennzeichen legt fest, in welchem Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Innerhalb dieser Saison besteht der volle vereinbarte Schutz. Außerhalb der Saison ruht die Versicherung, es besteht jedoch ein sogenannter Ruheversicherungsschutz. Für einzelne notwendige Fahrten – etwa zur Zulassung oder zu Prüfungen wie der Hauptuntersuchung – gilt in der Kfz-Haftpflicht ein begrenzter Schutz im eigenen und im angrenzenden Zulassungsbezirk.
Häufige Fragen
Wann besteht bei einem Saisonkennzeichen voller Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz gilt während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Was gilt außerhalb der Saison?
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz.
Darf ich das Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen?
Für Fahrten außerhalb der Saison besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks – jedoch nur, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
In welchem Gebiet gilt der Schutz für diese Fahrten?
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
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