Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung werden Ihnen auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nachgewiesene Telefonkosten erstattet, wenn diese im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung stehen – bis zu einem festgelegten Betrag.
Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nachgewiesene Telefonkosten erstattet, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
- Die Kosten sind im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung entstanden.
- Die Erstattung erfolgt bis zu einem Betrag von 25 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer Reise mit Ihrem versicherten Fahrzeug eine Schutzbriefleistung in Anspruch nehmen und dabei Telefonkosten entstehen, können Sie sich diese nachgewiesenen Kosten erstatten lassen. Voraussetzung ist der Zusammenhang mit der Schutzbriefleistung und der Nachweis der entstandenen Kosten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Telefonkosten erstattet?
Die Telefonkosten werden bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Telefonkosten müssen auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstanden und nachgewiesen sein sowie im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung stehen.
Müssen die Telefonkosten nachgewiesen werden?
Ja, erstattet werden nur die auf der Reise entstandenen und nachgewiesenen Telefonkosten.
Gilt die Erstattung auch ohne Bezug zu einer Schutzbriefleistung?
Nein, erstattet werden Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung entstanden sind.
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