Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug oder stirbt der Fahrer, hilft die HanseMerkur Kfz-Versicherung mit Leistungen wie Krankenrücktransport, Kosten für Krankenbesuch, Rückholung von Kindern, Versorgung eines Haustiers, Fahrzeugabholung und Reiserückrufservice – ab mindestens 50 km Entfernung vom ständigen Wohnsitz.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug:
- Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt und
- dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
1. Krankenrücktransport
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten.
Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
2. Kosten für Krankenbesuch
Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
3. Rückholung von Kindern
Wir organisieren für Sie die Abholung und Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn:
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
- die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln per Bus, Bahn (1. Klasse) oder Flugreise (Economy Class) einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.
4. Versorgung eines Haustiers
Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z.B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.
5. Fahrzeugabholung
Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn:
- der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
- das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden kann.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort.
Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
6. Reiserückrufservice
Erweist sich infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Ihr Rückruf von einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug durch Rundfunk als notwendig, werden wir die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen.
7. Was versteht man unter einer Reise?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. Bei einer Reise spielt es keine Rolle, ob diese im Inland oder in Ländern stattfndet, in denen Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug unterwegs sind und weit genug von zu Hause entfernt unerwartet krank werden oder der Fahrer verstirbt, unterstützt Sie die HanseMerkur mit einem Bündel an Hilfeleistungen. Dazu gehören die Organisation und Übernahme eines Krankenrücktransports, Kosten für einen Krankenbesuch, die Rückholung mitreisender Kinder, die Versorgung eines mitgeführten Hundes oder einer Katze, die Abholung des Fahrzeugs sowie ein Reiserückrufservice. Die genannten Beträge und Fristen sind unverbindliche Orientierung – maßgeblich sind die oben aufgeführten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greifen die Leistungen?
Die Leistungen greifen, wenn das Ereignis an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Wann gilt eine Erkrankung als unvorhersehbar?
Eine Erkrankung gilt als unvorhersehbar, wenn sie nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Wie hoch sind die Kosten für einen Krankenbesuch?
Müssen Sie sich infolge Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, werden die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall gezahlt.
Was passiert mit meinem Fahrzeug, wenn ich krank werde?
Erkrankt der Fahrer länger als drei Tage oder stirbt er und kann das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden, wird die Verbringung zum ständigen Wohnsitz organisiert. Bei selbst veranlasster Verbringung gibt es bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Wohnsitz und Schadenort.
Was gilt als Reise im Sinne dieser Leistungen?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise im Inland oder in Ländern stattfindet, in denen Versicherungsschutz besteht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]