Bei einer Falschbetankung übernimmt die HanseMerkur Kfz-Versicherung zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs aus allen betroffenen Bauteilen – bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR. Erfahren Sie, was als Falschbetankung gilt und welche Grenzen der Versicherungsschutz hat.
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs.
Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Als Falschbetankung gilt:
- wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff betankt wird
- wenn ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff befüllt, kommt zu den üblichen Pannenleistungen eine weitere Unterstützung hinzu: Die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs aus den betroffenen Bauteilen werden bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen. Schäden, die als Folge der Falschbetankung entstehen, sind hierbei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Was zählt als Falschbetankung?
Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs werden bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR ersetzt.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gibt es die Leistung zusätzlich zu anderen Leistungen?
Ja. Die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffes werden zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne ersetzt.
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