Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Leistung bei mitversicherter GAP-Deckung und deren Bedeutung für Fahrzeughalter im Schadensfall.
GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP- Deckung mitversichert haben.
1. Was wird geleistet
Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres fnanzierten oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung.
Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z.B. des gegnerischen Haftpfichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs-Akkumulator geleast oder fnanziert ist.
2. Berechnung der Leistung
Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingvertrag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:
a) Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinsten Leasing Restwert und noch nicht verbrauchter Leasing-Vorauszahlung.
b) Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung / Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist.
Bei der Ermittlung der zuvor genannten Restbeträge bleiben vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewordene und nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen außen vor. Diese werden im Rahmen der GAP-Deckung nicht ersetzt.
Ferner werden folgende Positionen im Rahmen der GAP-Deckung ebenfalls nicht ersetzt:
- An- und Abmeldekosten sowie Kosten einer Bereitstellung/Abholung oder eventuellen Überführung
- Kosten einer Kreditabsicherungsversicherung (Restschuldversicherung).
3. Vorlage von Belegen
Der Leasing- bzw. Kreditvertrag– einschließlich der dazugehörenden Allgemeinen Bedingungen nebst dem Produktinformationsblatt – ist uns auf Verlangen, spätestens im Rahmen der Schadenregulierung vorzulegen.
Im Rahmen der Schadenregulierung ist bei Leasingverträgen zusätzlich die vom Leasinggeber erstellte Endabrechnung des Leasingvertrages bei vorzeitiger, schadenbedingter Vertragsaufhebung einzureichen.
Bei Kreditverträgen ist ein geeigneter Nachweis über die bestehende Restvaluta nebst einem Tilgungsnachweis über die bisherige Vertragslaufzeit vorzulegen.
4. Wann wird geleistet?
Wir leisten nicht bevor eine vollständige Regulierung im Rahmen der Kaskoversicherung oder Haftpfichtversicherung eines Dritten erfolgt ist.