Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt die Rückerstattung bei nicht selbst gefahrenem Fahrzeug und die damit verbundenen Bedingungen für Versicherungsnehmer.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück.
Dies gilt nicht, wenn der Fahrer
a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat,
b) die Entwendung des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat,
c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug Haftpfichtversicherung gemäß mitversicherte Person, der Mieter oder der Entleiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z.B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) einen Schaden herbeiführt.