Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Höchstentschädigung im Schadensfall und erklärt deren Bedeutung für Versicherungsnehmer.
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs (sofern das Fahrzeug als Neufahrzeug erworben wurde) bzw. den Kaufpreis des Fahrzeugs (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde).
Maximal zahlen wir jedoch diegenannte Höchstentschädigungssumme, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.