Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung ist die Höchstentschädigung im Schadensfall klar begrenzt: Sie richtet sich beim Neufahrzeug nach dem Neupreis und beim Gebrauchtfahrzeug nach dem Kaufpreis – höchstens jedoch bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme. Hier erfahren Sie, was das für Sie als Versicherungsnehmer konkret bedeutet.
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs (sofern das Fahrzeug als Neufahrzeug erworben wurde) bzw. den Kaufpreis des Fahrzeugs (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde).
Maximal zahlen wir jedoch die genannte Höchstentschädigungssumme, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung im Schadensfall hat eine Obergrenze. Wurde das Fahrzeug neu gekauft, orientiert sich diese Grenze am Neupreis; bei einem gebraucht erworbenen Fahrzeug am Kaufpreis. In jedem Fall wird höchstens die vereinbarte Höchstentschädigungssumme gezahlt, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes festgelegt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Worauf ist die Höchstentschädigung beschränkt?
Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt, sofern das Fahrzeug als Neufahrzeug erworben wurde, bzw. auf den Kaufpreis des Fahrzeugs, sofern es als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde.
Wie wird die Höchstentschädigung bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug bestimmt?
Bei einem als Gebrauchtfahrzeug erworbenen Fahrzeug ist die Höchstentschädigung auf den Kaufpreis des Fahrzeugs beschränkt.
Gibt es eine maximale Zahlungsgrenze?
Ja. Maximal zahlen wir die genannte Höchstentschädigungssumme, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Kann von diesen Regelungen abgewichen werden?
Ja, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist. In diesem Fall gilt die abweichende vertragliche Vereinbarung.
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