Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert die Beitragspflicht bei Nachhaltung und deren Bedeutung für den Versicherungsschutz im Schadensfall.
Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung.
Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.