Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Kündigung einzelner Versicherungsarten und die relevanten Bedingungen für Versicherungsnehmer.
1. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.
Die Schutzbriefleistungen, der Fahrerschutz und die Rechtsschutzversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge; diese stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbestandes der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
2. Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
3. Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.