Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung sind Kraftfahrzeug-Haftpflicht und Kaskoversicherung jeweils rechtlich selbstständige Verträge, deren Kündigung den Bestand der anderen nicht berührt. Erfahren Sie, wie Sie einzelne Versicherungsarten kündigen, wann sich eine Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen lässt und welche Fristen dabei gelten.
-
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.
Die Schutzbriefleistungen, der Fahrerschutz und die Rechtsschutzversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge; diese stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbestandes der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
-
Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
-
Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind.
Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die einzelnen Bausteine Ihrer Kfz-Versicherung sind eigenständige Verträge. Wird einer davon gekündigt, bleiben die anderen grundsätzlich bestehen. Gibt es jedoch einen Kündigungsanlass, kann sowohl der Versicherer als auch Sie die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug beenden. Kündigt der Versicherer nur einen von mehreren Verträgen, können Sie diese Kündigung auf alle übrigen Verträge ausdehnen – und umgekehrt hat der Versicherer dasselbe Recht.
Häufige Fragen
Berührt die Kündigung eines Vertrags die anderen Verträge?
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.
Was gilt für Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Rechtsschutzversicherung?
Diese sind rechtlich selbstständige Verträge und stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbestandes der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Kann die gesamte Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Ja. Bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem der Verträge sind sowohl Sie als auch der Versicherer berechtigt, die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
Welche Frist gilt für die Ausdehnung der Kündigung?
Kündigt der Versicherer von mehreren Verträgen nur einen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind.
Hat der Versicherer dasselbe Ausdehnungsrecht wie ich?
Ja. Wenn Sie von mehreren Verträgen nur einen kündigen, hat der Versicherer das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]