Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Reparatur eines Pkw in einer Partnerwerkstatt und die Vorteile, die damit für Versicherungsnehmer verbunden sind.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob die Werkstattbindung vereinbart ist.
Im Rahmen der Werkstattbindung sind Sie verpfichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpfichtigen Kaskoschadens nach Abstimmung mit uns in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Bei einer Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt wird in der Kaskoversicherung generell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR vereinbart; gleiches gilt bei einer von Ihnen gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt.