Wer bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart hat, lässt Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt reparieren. Ob die Werkstattbindung gilt, steht im Versicherungsschein – und bei freier Werkstattwahl steigt die Selbstbeteiligung. Erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob die Werkstattbindung vereinbart ist.
Im Rahmen der Werkstattbindung sind Sie verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens nach Abstimmung mit uns in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Reparatur in einer frei gewählten Werkstatt:
- Bei einer Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt wird in der Kaskoversicherung generell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR vereinbart.
- Gleiches gilt bei einer von Ihnen gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie eine Werkstattbindung vereinbart, sprechen Sie einen Kaskoschaden vor der Reparatur mit der HanseMerkur ab und lassen ihn in einer Partnerwerkstatt begutachten und beheben. Ob eine solche Bindung für Sie gilt, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein. Entscheiden Sie sich stattdessen für eine selbst gewählte Werkstatt, tragen Sie einen höheren Eigenanteil am Schaden.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob bei mir eine Werkstattbindung vereinbart ist?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob die Werkstattbindung vereinbart ist.
Was muss ich bei einer Werkstattbindung im Schadenfall beachten?
Im Rahmen der Werkstattbindung sind Sie verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens nach Abstimmung mit der HanseMerkur in einer der Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Was passiert, wenn ich eine eigene Werkstatt wähle?
Bei einer Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt wird in der Kaskoversicherung generell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR vereinbart.
Gilt die höhere Selbstbeteiligung auch bei Abrechnung per Kostenvoranschlag?
Ja. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR gilt ebenso bei einer von Ihnen gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]