Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen und gilt für jedes versicherte Fahrzeug gesondert. Wo Sie die Höhe finden und wann bei Glasbruch auf den Abzug verzichtet wird, erfahren Sie hier.
Abzug im Schadenfall:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Diese gilt für jedes versicherte Fahrzeug gesondert.
Verzicht bei Glasbruch:
Wir verzichten bei Glasbruch auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil an den Kosten, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Haben Sie eine vereinbart, wird sie bei jedem Schaden von der Zahlung der Versicherung abgezogen – und zwar für jedes versicherte Fahrzeug einzeln. Ob und in welcher Höhe das für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein. Bei Glasbruch kann der Abzug entfallen, wenn die Scheibe repariert statt ersetzt wird und die Reparatur in Abstimmung über eine empfohlene Werkstatt erfolgt.
Häufige Fragen
Wann wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.
Wo sehe ich, ob und in welcher Höhe ich eine Selbstbeteiligung habe?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Gilt die Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge zusammen?
Nein, die Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug gesondert.
Wird bei Glasbruch immer die Selbstbeteiligung abgezogen?
Bei Glasbruch wird auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung durch eine empfohlene Werkstatt repariert wird.
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