Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Selbstbeteiligung und deren Bedeutung für die Kostenübernahme im Schadensfall für Fahrzeughalter.
1. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbart haben. Diese gilt für jedes versicherte Fahrzeug gesondert.
2. Wir verzichten bei Glasbruch auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.