Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert die Regelungen zu Rest- und Altteilen und deren Einfluss auf die Schadensregulierung im Versicherungsfall.
1. Was wir nicht ersetzen
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Entsorgungskosten, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Abweichend hiervon ersetzen wir bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads den schadenbedingten Verlust von Treibstoff sowie im Falle eines Totalschadens die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der HanseMerkur versichert wird.
2. Rest- und Altteile
Rest- und Altteile des versicherten Fahrzeugs sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.