Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet der Umgang mit Rest- und Altteilen mit darüber, wie hoch Ihre Entschädigung im Schadenfall ausfällt. Erfahren Sie, welche Kosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Verschleiß nicht ersetzt werden, wann Treibstoff, Entsorgung und Zulassung dennoch übernommen werden und wie der Veräußerungswert des Fahrzeugs angerechnet wird.
1. Was wir nicht ersetzen
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden.
Ebenfalls nicht ersetzt werden folgende Folgeschäden:
- Verlust von Treibstoff
- Entsorgungskosten
- Wertminderung
- Zulassungskosten
- Überführungskosten
- Verwaltungskosten
- Nutzungsausfall
- Kosten eines Mietfahrzeugs
Abweichend hiervon ersetzen wir bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads:
- den schadenbedingten Verlust von Treibstoff
- im Falle eines Totalschadens die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der HanseMerkur versichert wird
2. Rest- und Altteile
Rest- und Altteile des versicherten Fahrzeugs sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen.
Sie werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Kostenpunkt rund um einen Schaden wird erstattet: Für Verschleiß, Alterung, Verbesserungen sowie für bestimmte Folgekosten kommt die Versicherung grundsätzlich nicht auf. Für einige Fahrzeugarten gibt es Ausnahmen bei Treibstoff und – im Totalschadenfall – bei Entsorgung und Zulassung. Behalten Sie Rest- und Altteile oder das unreparierte Fahrzeug, wird deren Wert bei der Auszahlung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Werden Alterungs- und Verschleißschäden ersetzt?
Nein. Für Veränderungen, Verbesserungen sowie Alterungs- und Verschleißschäden zahlt die HanseMerkur nicht.
Welche Folgeschäden werden nicht erstattet?
Nicht ersetzt werden der Verlust von Treibstoff, Entsorgungskosten, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall sowie die Kosten eines Mietfahrzeugs.
Gibt es Ausnahmen beim Treibstoffverlust?
Ja. Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads wird der schadenbedingte Verlust von Treibstoff ersetzt.
Wann werden Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen?
Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads werden im Falle eines Totalschadens die Entsorgungs- und Zulassungskosten ersetzt, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der HanseMerkur versichert wird.
Was passiert mit Rest- und Altteilen?
Rest- und Altteile des versicherten Fahrzeugs sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
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