Wird ein Auto entwendet, greift bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung ein besonderer Versicherungsschutz. Erfahren Sie, wann Sie ein wiederaufgefundenes Fahrzeug zurücknehmen müssen, welche Rückholkosten ab mehr als 50 km erstattet werden und wie der Eigentumsübergang nach Ablauf der Monatsfrist geregelt ist.
Es gelten zusätzliche Regelungen bei Entwendung.
Wiederauffinden des Fahrzeugs
- Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.
- Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird.
Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
Wiederauffinden nach Kürzung der Leistung:
Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Der Anteil rechnet sich entsprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.
Eigentumsübergang nach Entwendung
Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Eigentümer.
Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn
- Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder
- ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht auf uns übertragen möchte.
Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir Sie über das Wiederauffinden informiert oder Sie in anderer Weise Kenntnis erlangt haben. Kosten für die Rückholung zahlen wir nicht.
Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits entschädigt haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufserlös zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Taucht Ihr gestohlenes Auto wieder auf, kommt es auf den Zeitpunkt an: Wird es innerhalb der Monatsfrist gefunden, nehmen Sie es grundsätzlich zurück. Liegt der Fundort weiter entfernt, unterstützt Sie die Versicherung bei den Rückholkosten. Nach Ablauf der Frist kann das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung übergehen – es sei denn, Sie oder ein Dritter wie ein Leasinggeber möchten Eigentümer bleiben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Muss ich mein wiederaufgefundenes Auto zurücknehmen?
Ja. Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme verpflichtet – vorausgesetzt, Sie können es innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen.
Werden die Kosten für die Rückholung übernommen?
Die Kosten für die Rückholung werden übernommen, wenn das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer), gemessen vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
Was passiert, wenn das Auto erst nach der Monatsfrist gefunden wird?
Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Monatsfrist bereits abgelaufen ist, wird die Versicherung dessen Eigentümer.
Wann bleibt die Versicherung nicht Eigentümer des Fahrzeugs?
Die Versicherung wird nicht Eigentümer, wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder wenn ein Anderer der Eigentümer ist (z.B. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht übertragen möchte. Dies müssen Sie unverzüglich mitteilen, nachdem Sie über das Wiederauffinden informiert wurden oder in anderer Weise Kenntnis erlangt haben. In diesem Fall werden die Kosten für die Rückholung nicht gezahlt.
Was gilt für den Veräußerungserlös, wenn ich bereits entschädigt wurde?
Wird die Versicherung nicht Eigentümer, wird der erzielbare Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs auf die Entschädigung angerechnet. Wurden Sie bereits entschädigt, müssen Sie den erzielbaren Verkaufserlös zurückzahlen.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]