Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung greift der vorläufige Versicherungsschutz bereits vor der Beitragszahlung – etwa bei Aushändigung der Versicherungsbestätigung oder Nennung der eVB-Nummer. Erfahren Sie, wann der Schutz in Haftpflicht und Kasko beginnt, wie er in den endgültigen Schutz übergeht und wann er rückwirkend entfallen kann.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
2. Kaskoversicherung, Schutzbriefleistungen und Fahrerschutz
In der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
4. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
- Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung – bzw. bei seinerzeit in der Zukunft liegenden Versicherungsbeginnen nach Ablauf von 2 Wochen nach Versicherungsbeginn – bezahlt haben.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
5. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
6. Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
7. Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihr Fahrzeug bereits fahren, bevor der erste Beitrag gezahlt ist: In der Haftpflicht besteht der Schutz, sobald Sie die Versicherungsbestätigung oder die eVB-Nummer erhalten haben. Für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz gilt der vorläufige Schutz nur nach ausdrücklicher Zusage. Mit der Zahlung des ersten Beitrags wird aus dem vorläufigen der endgültige Schutz. Zahlen Sie zu spät und haben dies zu vertreten, kann der Schutz rückwirkend entfallen.
Häufige Fragen
Ab wann besteht in der Kfz-Haftpflicht vorläufiger Versicherungsschutz?
Sobald Ihnen die Versicherungsbestätigung ausgehändigt oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wurde – zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag der Zulassung unter Verwendung der Versicherungsbestätigung. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der Schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Schutz auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
Nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wann geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über?
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Wann entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend?
Wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz – dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz gekündigt werden?
Ja, Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]