Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt den vorläufigen Versicherungsschutz und dessen Bedeutung für Fahrzeughalter bis zum endgültigen Vertragsabschluss.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
1. Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt,spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
2. Kaskoversicherung, Schutzbriefeistungen und Fahrerschutz
In der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben,geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
4. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
- Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung – bzw. bei seinerzeit in der Zukunft liegenden Versicherungsbeginnen nach Ablauf von 2 Wochen nach Versicherungsbeginn – bezahlt haben.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
5. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
6. Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufge Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
7. Beitrag für vorläufiigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.