Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Versicherungsschutz: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Antrag angenommen wird – meist durch Zugang des Versicherungsscheins. Wann der Schutz tatsächlich beginnt und welche Rolle die Zahlung des fälligen Beitrags spielt, erfahren Sie hier.
Es gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag entsteht, sobald die HanseMerkur Ihren Antrag annimmt – in der Regel erkennbar daran, dass Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Damit Ihr Versicherungsschutz jedoch tatsächlich greift, muss der im Versicherungsschein genannte fällige Beitrag gezahlt sein. Zudem beginnt der Schutz frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Wann kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die HanseMerkur Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Welcher Zeitpunkt ist für den Vertragsbeginn maßgeblich?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Beginnt der Schutz automatisch mit dem Erhalt des Versicherungsscheins?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
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