Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über den Vertragsbeginn und den damit verbundenen Versicherungsschutz für Fahrzeughalter im Schadensfall.
Es gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.