Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Verpflichtung Dritter und deren Bedeutung für den Versicherungsschutz und die Haftung im Schadensfall.
1. Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
2. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen zur Leistung
verpflichtet.