Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Fälligkeit der Beiträge und deren Bedeutung für den fortlaufenden Versicherungsschutz.
1. Sobald wir unsere Zahlungspficht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
2. Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn
- wir unsere Zahlungspficht festgestellt haben und
- sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt
3. Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige.