Bei der HanseMerkur Unfallversicherung dauert das Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate. Wie sich das erste Versicherungsjahr verkürzt, wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht, zeigt ein anschauliches Beispiel mit einer Laufzeit von 15 Monaten.
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme:
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel:
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr umfasst normalerweise volle zwölf Monate. Passt die vereinbarte Laufzeit nicht genau in ganze Jahre, wird lediglich das erste Versicherungsjahr kürzer angesetzt. Alle weiteren Versicherungsjahre laufen dann wieder über volle zwölf Monate bis zum vereinbarten Vertragsende.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Wie sieht das bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten aus?
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
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