Die HanseMerkur Unfallversicherung übernimmt Kosten für kosmetische Operationen, wenn nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Arzt-, Operations- und Zahnkosten erstattet werden und wie die Regelungen zu Zahnersatz für alle natürlichen Zähne sowie zum Brustwiederaufbau nach Brustkrebs aussehen.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt auch:
Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne)
In der HanseMerkur Unfallversicherung leisten wir bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags für nachgewiesene Zahnarzt-, Zahnbehandlungs-, Zahnersatzkosten, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden.
Wir erbringen Leistungen nur für unfallbedingte Beeinträchtigungen des Körpers. Daher ist der Verlust bzw. Teilverlust von Zahnprothesen, künstlichen Zahnkronen, Zahn-Veneer etc. nicht mitversichert.
Voraussetzung bleibt, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Kosmetische Operationen aufgrund von Brustkrebs
1. In der HanseMerkur Unfallversicherung zahlen wir für nachgewiesene:
- Arzthonorare,
- sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, bis zu 10.000,- EUR, soweit diese Kosten durch die kosmetische oder plastische Brustoperation zum Wiederaufbau der Brust verursacht wurden.
2. Voraussetzung für die Leistung
Bei der versicherten Person ist während der Wirksamkeit des Vertrages mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn erstmals Brustkrebs diagnostiziert worden.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach der Diagnosestellung, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
3. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall das Aussehen dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die HanseMerkur Unfallversicherung die Kosten einer kosmetischen Operation übernehmen – etwa Arzthonorare, Operations- und Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlungen. Wichtig ist, dass die Operation durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgt und innerhalb der genannten Fristen liegt. Zusätzlich sind Zahnersatzkosten für natürliche Zähne sowie ein Brustwiederaufbau nach Brustkrebs abgedeckt. Übernimmt bereits ein Dritter die Kosten, greift die Leistung entsprechend nur ergänzend.
Häufige Fragen
Welche Kosten für kosmetische Operationen werden erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Innerhalb welcher Frist muss die kosmetische Operation erfolgen?
Die Operation muss durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen. Bei Erwachsenen ist sie innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchzuführen, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Sind alle Zähne beim Zahnersatz mitversichert?
Es wird für nachgewiesene Zahnarzt-, Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten geleistet, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden – auch Backenzähne. Der Verlust bzw. Teilverlust von Zahnprothesen, künstlichen Zahnkronen, Zahn-Veneer etc. ist nicht mitversichert. Im Rahmen des äußeren Erscheinungsbilds gehören zudem nur Schneide- und Eckzähne dazu.
Werden auch kosmetische Operationen nach Brustkrebs übernommen?
Ja. Für Kosten einer kosmetischen oder plastischen Brustoperation zum Wiederaufbau der Brust wird bis zu 10.000,- EUR gezahlt. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Vertrages – mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn – erstmals Brustkrebs diagnostiziert wurde.
Was gilt, wenn ein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist?
Ist ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen weitere Verträge bei der Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
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