Die HanseMerkur Unfallversicherung zahlt nach einem versicherten Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur im Versicherungsschein festgelegten Höhe. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen – etwa Frist, Mindestdauer und ärztlicher Nachweis – dabei erfüllt sein müssen und wann die Leistung erbracht wird.
1. Kurkostenbeihilfe nach einem Unfall:
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
2. Nachweis der medizinischen Notwendigkeit:
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
3. Leistung eines anderen Ersatzpflichtigen:
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Einmalige Zahlung je Unfall:
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
5. Weitere Verträge für die versicherte Person:
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
6. Keine dynamische Erhöhung:
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine ärztlich empfohlene Kur macht, kann von der HanseMerkur einen Zuschuss zu den Kurkosten erhalten. Die Kur muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall stattfinden, wegen der Unfallfolgen medizinisch notwendig sein und eine Mindestdauer haben. Die Notwendigkeit und der Zusammenhang mit dem Unfall werden ärztlich bestätigt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Häufige Fragen
Wie lange nach einem Unfall kann ich die Kurkostenbeihilfe in Anspruch nehmen?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt worden sein.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Es muss sich um eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer handeln.
Welchen Nachweis muss ich erbringen?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht, gelten nicht als Kur.
Wie oft wird die Beihilfe gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
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