Bei der HanseMerkur Unfallversicherung erhalten Versicherte Tagegeld, wenn sie nach einem Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sind. Wie sich die Höhe nach dem Grad der Beeinträchtigung abstuft und wie lange gezahlt wird, erfahren Sie hier.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind:
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich:
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld greift, wenn Sie nach einem Unfall in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und ärztlich behandelt werden. Wie hoch die Zahlung ausfällt, richtet sich danach, wie stark Sie beeinträchtigt sind: Je höher der festgestellte Grad, desto größer der Anteil des vereinbarten Tagegelds. Gezahlt wird, solange die ärztliche Behandlung andauert – begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Tagegeld?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Wovon hängt die Höhe des Tagegelds ab?
Grundlagen für die Berechnung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bemessen?
Er bemisst sich nach der Fähigkeit, dem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, ist die allgemeine Fähigkeit, Arbeit zu leisten, maßgeblich.
Wie wirkt sich der Grad der Beeinträchtigung auf die Zahlung aus?
Bei 100% Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt. Bei einem ärztlich festgestellten Grad von 50% wird die Hälfte des Tagegelds gezahlt.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]