Bei der HanseMerkur Unfallversicherung gelten auch bestimmte Vergiftungen als Unfall – etwa durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Nahrungsmittel- und Pflanzenvergiftungen sowie das Einatmen schädlicher Stoffe. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Fälle ausgeschlossen bleiben.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, (z.B. durch Alkohol)
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war,
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, – wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist –,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Unfällen können auch bestimmte Vergiftungen als Unfall gewertet werden. Dazu zählen etwa Vergiftungen durch verschluckte Stoffe, verdorbene Nahrungsmittel, unbewusst als schädlich eingestufte Pflanzen sowie das Einatmen schädlicher Stoffe unter den genannten Umständen. Voraussetzung ist stets, dass die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Berufs- und Gewerbekrankheiten fallen nicht darunter.
Häufige Fragen
Gelten Vergiftungen als Unfall?
Ja, es gilt auch als Unfall, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung durch bestimmte Vergiftungen erleidet – etwa durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Nahrungsmittel- oder Pflanzenvergiftungen sowie Einatmung schädlicher Stoffe.
Sind Pflanzenvergiftungen mitversichert?
Pflanzenvergiftungen durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen gelten als Unfall, wenn der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war.
Was gilt bei Vergiftungen durch Einatmen schädlicher Stoffe?
Diese gelten als Unfall, wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist.
Sind Berufs- und Gewerbekrankheiten eingeschlossen?
Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
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