Nach einem Krankenhausaufenthalt zahlt die HanseMerkur Unfallversicherung ein Genesungsgeld – vorausgesetzt, die versicherte Person wurde aus vollstationärer Behandlung entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Wie hoch die Leistung ausfällt und für wie viele Kalendertage sie längstens gezahlt wird, erfahren Sie hier.
Voraussetzung für diese Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Höhe und Dauer der Leistung:
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt – für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Das Genesungsgeld ist eine zusätzliche Leistung, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt greift. Wer aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte, kann diese Leistung erhalten. Ihre Höhe orientiert sich an der vereinbarten Versicherungssumme, und sie wird für dieselbe Anzahl an Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt – höchstens jedoch für 100 Tage.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 100 Tage.
Hängt das Genesungsgeld mit dem Krankenhaustagegeld zusammen?
Ja. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld, und die Zahlungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Kalendertage, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird.
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