Die HanseMerkur Unfallversicherung erklärt die Höchstsummenbegrenzung und informiert, wie sie sich auf die Leistungen für Versicherungsnehmer auswirkt.
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression 240.000 EURO
Invaliditätsgrundsumme mit 350 % Progression 154.000 EURO
Invaliditätsgrundsumme mit 500% Progression 108.000 EURO
Todesfallsumme (Erwachsene) 61.500 EURO
Todfallsumme (Kinder) 10.000 EURO
Krankenhaustage- / Genesungsgeld 75.00 EURO
Übergangsleistung 18.000 EURO
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle
Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.