Bei der HanseMerkur Unfallversicherung sollen die beantragten Versicherungssummen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen passen. Dafür gelten feste Höchstversicherungssummen – etwa für Invaliditätsgrundsumme, Todesfall, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Übergangsleistung. Bestehen weitere Unfallversicherungen, gelten die Grenzen für alle Verträge zusammen.
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
- Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression: 240.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 350 % Progression: 154.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 500 % Progression: 108.000 EURO
- Todesfallsumme (Erwachsene): 61.500 EURO
- Todesfallsumme (Kinder): 10.000 EURO
- Krankenhaustage- / Genesungsgeld: 75.00 EURO
- Übergangsleistung: 18.000 EURO
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Höchstsummenbegrenzung legt fest, bis zu welchem Betrag die einzelnen Leistungsarten der Unfallversicherung höchstens abgesichert werden können. Die Höhe der beantragten Summen soll dabei zu den finanziellen Verhältnissen der versicherten Person passen. Wer bereits weitere Unfallversicherungen hat, muss beachten, dass die Grenzen für alle Verträge gemeinsam gelten – Beiträge, die über diese Grenzen hinaus gezahlt wurden, werden erstattet.
Häufige Fragen
Wonach sollen sich die beantragten Versicherungssummen richten?
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Wie hoch ist die Höchstversicherungssumme bei der Todesfallsumme?
Die Todesfallsumme beträgt für Erwachsene höchstens 61.500 EURO und für Kinder höchstens 10.000 EURO.
Was gilt, wenn weitere Unfallversicherungen bestehen?
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Wie hoch ist die Höchstsumme bei der Übergangsleistung?
Für die Übergangsleistung gilt eine Höchstversicherungssumme von 18.000 EURO.
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